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Immobilienkauf

Informationen zum Erwerb einer griechischen Immobilie

Sie haben eine Immobilie selber gefunden welche Sie kaufen möchten? Wir helfen Ihnen gerne bei der Kaufabwicklung.

Im Jahre 2005 in Athen gegründet, sind wir im Laufe der Jahre kontinuierlich zu einem erfahrenen, motivierten und professionellen Unternehmen herangewachsen, welches Ihnen folgende Dienstleistungen in den Sprachen Deutsch, Englisch und Griechisch im Zusammenhang mit – oder im Nachgang zu – einem Immobilienerwerb bieten oder vermitteln kann.

Bei diesen Dienstleistungen gilt es zu unterscheiden zwischen solchen, die in Verbindung mit den von uns angebotenen Immobilien
stehen und denen, die unabhängig davon sind. Erstere sind bei uns jeweils in der Kundenbetreuung inklusive und unentgeltlich,
letztere je nach Umfang der individuellen Wünsche abzugelten, per Festpreis welcher im Vorfeld mit Ihnen vereinbart wird.

Wichtig: Unsere Courtage hat nichts mit der Kaufabwicklung (eventuell haben Sie Freunde oder Bekannte die Ihnen
bei der Abwicklung helfen könnten) zu tun. Unsere Begleitung zur Kaufabwicklung ist extra zu zahlen
.

Ein Immobilienkauf in Griechenland ist anhand der Vorbereitung zum Kauf, sehr zeitintensiv. Wir mit unserem Team erledigen
gegen eine Vollmacht alle notwendigen Arbeiten für Sie. Sie müssen nur noch zum Notartermin kommen. Die Kaufabwicklung
über uns beinhaltet immer eine Kooperation zwischen einem Rechtsanwalt und einem Notar. Weitere involvierte Personen
sind ein Steuerberater und ein Architekt oder Bau-Ing.

EU-Bürger sind bei der Kaufabwicklung den griechischen Bürgern gleichgestellt. Die Eröffnung eines Bankkontos ist dagegen
ohne persönliches Erscheinen zwar möglich, jedoch sehr zeitintensiv. Wir empfehlen unseren Kunden selber vor Ort und
natürlich mit unserer Unterstützung ein Konto zu eröffnen. Für den Kauf einer Immobilie in Griechenland benötigen Sie als
erstes eine griechische Steuernummer (AFM). Diese können wir nach Erteilung einer Vollmacht für Sie besorgen.

Die Kosten hierzu sind pro Person EUR 350,00 zzgl. 24% MwSt. und für ein Ehepaar EUR 500,00 zzgl. 24% MwSt.
Jedes weitere Familienmitglied plus EUR 150,00 zzgl. 24% MwSt.

Bitte beachten Sie, zu diesen einmaligen Kosten kommt eine jährliche Pauschale von EUR 100,00 zzgl. 24% MwSt.
für die online Betreuung beim Finanzamt hinzu.

Unsere Begleitung für die Kaufabwicklung bieten wir ab EUR 7,000 zzgl. 24% MwSt. an.

Für den Immobilienerwerb benötigt der Käufer(in): einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, eine griechische
Steuernummer (AFM), eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Entrichtung der Grunderwerbssteuer
und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Für Käufer/Bürger außerhalb der EU, gelten zusätzliche Bestimmungen.

Der Verkäufer muss folgende Unterlagen dem Notar vorlegen:

Einen gültigen Reisepass, eine griechische Steuernummer (AFM), aktuelle topographische Pläne der Immobilie, eine
Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Entrichtung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer, eine
Bescheinigung über die Entrichtung der Immobiliensteuer in den letzten fünf (5) Jahren, eine Bescheinigung über
eventuelle oder keine Einnahmen aus der Immobilie (in den letzten zwei Jahren), einen Grundbuch und
Katasteramtsauszug, eine Bescheinigung eines Ingenieurs über die Nicht-Existenz von baurechtlichen Verstößen
bzw. über die Legalisierung evtl. baurechtlicher Verstöße und die Entrichtung der Gebühren hierfür, bei Häuser
einen Energieeffizienzausweis, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt, eine
Bescheinigung eines Ingenieurs gemäß dem griechischen Gesetz 4014/2011 über die Besichtigung der
Immobilie und Feststellung der Nicht-Existenz baurechtlicher Verstöße, eine Bescheinigung der Vollständigkeit
der elektronischen Identität des Gebäudes, eine Baugenehmigung für bebaute Immobilien, deren Bau vor
1983 war, eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über die Entrichtung aller kommunalen Gebühren.
Der Notar darf den Kaufvertrag nicht beurkunden, wenn eine dieser Bescheinigungen nicht vorliegt.

Die Kaufnebenkosten inklusive der Übertragungssteuer betragen ca. 7,5% des Kaufpreises. Die Steuern und
Gebühren nach dem Immobilienkauf sind die ENFIA Steuer, die Gebühren für TV, die Müllabfuhr (Immobilien-,
Müllbeseitigungs- und Straßenbeleuchtungsgebühr: Diese Gebühren werden in der Stromrechnung mitangeführt
und an die zuständige Kommune abgeführt. Die Größe der Immobilie legt die Höhe dieser Gebühren fest sowie
die Höhe der Gemeindesteuer. Bitte beachten Sie, dass alle Räume wie Keller oder Parkplätze etc. von der
ENFIA Steuer betroffen sind. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: +30 217 000 30 30 oder schreiben Sie uns: info@atticahomes.eu