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Angebote

Allgemeine Informationen zum Immobilienerwerb in Griechenland

Wir bieten Ihnen ein großes Angebot mit Immobilien in Griechenland an. Ganz gleich ob Immobilienkauf, Immobilienverkauf oder
Neubauprojekte, vom ersten Kontakt bis hin zum Vertragsabschluss und darüber hinaus über unseren After-Sale-Service, ist unser
Team griechenlandweit für Sie da. Sie erhalten eine umfassende Beratung und Unterstützung in der gesamten Planungs- und
Abwicklungsphase, sowie bei allen rechtlichen Belangen.

Immobilien in Griechenland können sich innerhalb oder außerhalb des Bebauungsplans (innerhalb der Ortschaft oder außerhalb
der Ortschaft) befinden. Immobilien (Grundstücke mit und ohne Gebäude) innerhalb des Bebauungsplans, sind als Baugrundstücke
zu sehen, auf denen bereits Gebäude errichtet worden sind, gemäß den gültigen Baurechtsvorschriften oder auf denen Gebäude
errichtet werden dürfen. In Griechenland zählen dazu auch in Ortsteilen befindliche Immobilien, welche außerhalb des
Bebauungsplans oder innerhalb eines sogenannten „noch nicht geplanten“ Bebauungsplans angesiedelt sind.

Bei Grundstücken, Landparzellen außerhalb des Bebauungsplans spricht man von landwirtschaftlichen Nutzflächen, bei denen
es sich entweder um nicht erschlossene Landparzellen handelt oder um landwirtschaftliche Nutzflächen handelt.

Nach griechischem Baurecht ist die Errichtung von im außerhalb des Bebauungsplans befindliche Grundstück je nach Region
möglich. Je nach Art und Nutzung der Immobilie bestehen entsprechende baurechtliche Richtlinien; eine generelle Richtlinie
besteht darin, dass eine Immobilie nur dann gebaut werden darf, wenn das Grundstück mindestes 4,000 m² groß ist. Nach
neuer gesetzlicher Bestimmung, muss das Grundstück an einer amtlich anerkannten Agrarstraße oder an einer Landstraße
gelegen sein. Andernfalls ist die Bebauung nicht möglich.

Trotz der Unterscheidung in innerhalb oder außerhalb des Bebauungsplans befindlichen Immobilien ist also die Errichtung von
Gebäuden unter Berücksichtigung aller baurechtlichen und sonstiger rechtlichen Vorschriften in Griechenland durchaus möglich.
Unter die baurechtlichen Vorschriften fällt, dass man zunächst durch einen Landvermesser und einen Architekten oder
Bauingenieur prüfen lässt, ob das Grundstück bebaubar ist oder nicht. Wenn sich aus der Prüfung ergibt, dass die Immobilie
bebaubar ist, versieht der Landvermesser, Architekt oder Bauingenieur den topographischen Plan mit dem entsprechenden
Stempel.

Wenn Sie bereits über ein Grundstück in Griechenland verfügen, ganz gleich innerhalb oder außerhalb des
Bebauungsplanes, wir begleiten Sie in allen Schritten bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe der Immobilie.

Sie haben Fragen und möchten mehr erfahren? Rufen Sie uns an: +30 217 000 30 30 oder schreiben Sie uns:
info@atticahomes.eu